Was ist eine vorherige Einwilligung in Cookies?

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Die DSGVO erfordert eine gültige Einwilligung, bevor Ihre Website Cookies verwendet. So blockieren Sie Cookies, bevor Sie die Einwilligung einholen.
Inhaltsverzeichnis

Im Zuge der DSGVO haben viele Websites Cookie-Banner installiert. Diese Banner informieren Besucher über Cookies. So weit, so gut.

Die meisten dieser Banner entsprechen jedoch nicht der DSGVO und riskieren daher Geldstrafen.

Warum?

Weil Cookies normalerweise mit dem Tracking beginnen, bevor eine gültige Einwilligung eingeholt worden ist.

Diese Cookie-Banner dienen daher keinem anderen rechtlichen Zweck als der Information über Cookies.

Was ist also zu tun? Hier erklären wir es!

Was ist vorherige Einwilligung?

Die DSGVO und die ePrivacy-Richtlinie erfordern eine ausdrückliche Einwilligung, bevor Cookies verwendet werden (vorherige Einwilligung), die nicht für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website erforderlich sind.

Dies ist in der Datenschutz-Grundverordnung Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a ausdrücklich festgelegt: Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur mit Einwilligung des Nutzers rechtmäßig.

Aber warum benötigen Cookies die Einwilligung? Weil viele Cookies die persönlichen Daten Ihrer Besucher sammeln und verarbeiten, um Online-Profile für Marketingzwecke zu erstellen.

Um personenbezogene Daten verarbeiten zu können, benötigen Sie eine Einwilligung. Und laut Erwägungsgrund 32 der DSGVO gelten Schweigen, vorab angekreuzte Kästchen oder Inaktivität nicht als Einwilligung.

Beispiel für vorherige Einwilligung

Eine nicht-DSGVO-konforme Website:

Jemand besucht Ihre Website. Ihr Cookie-Banner informiert den Nutzer darüber, dass Ihre Website Cookies verwendet. Es gibt die Möglichkeit, zu akzeptieren, aber nicht, abzulehnen.

Am wichtigsten ist jedoch, dass Cookies von Google Analytics, Facebook Pixel, YouTube, Doubleclick, Adform usw. den Nutzer bereits tracken und persönliche Daten sammeln, noch bevor er etwas unternommen hat.

Eine DSGVO-konforme Website:

Wenn jemand Ihre Website besucht, verhindern Skripte in Ihrem Quellcode, dass Ihre Cookies gesetzt werden, bevor der Benutzer ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

Sie tracken, sammeln oder verarbeiten nichts, bevor sie akzeptiert worden sind. Wenn der Nutzer Cookies ablehnt, werden diese nicht gesetzt.

Müssen Cookies vor dem Einholen der Einwilligung blockiert werden?

Ja, wenn Sie auf Ihrer Website Cookies verwenden, mit denen die persönlichen Daten Ihrer Benutzer getrackt, erfasst und verarbeitet werden, müssen Sie um eine Einwilligung bitten.

Es reicht nicht aus, nur in Ihrem Cookie-Banner anzugeben, dass Sie Cookies verwenden, und von den Benutzern zu erwarten, dass sie einwilligen.

Und die Cookies auf Ihrer Website dürfen nicht vor der Einwilligung platziert werden.

Wie hole ich Einwilligungen vor dem Setzen von Cookies ein?

Cookie Information hat ein Toolkit entwickelt – Cookie Control SDK (Software Development Kit). Es funktioniert so: ein Skript wird um jedes einzelne Cookie-Setzungskript in Ihrem Quellcode erstellt. Unsere Lösung stellt sicher, dass Cookie-Setzungsskripte von Drittanbieter-Unternehmen erst dann ausgeführt werden, wenn der Benutzer im Popup-Banner “Akzeptieren” geklickt hat. So werden Cookies bis zur Einwilligung zurückgehalten. Das SDK ist ein integraler Bestandteil Ihrer Einwilligungsslösung und kann problemlos mit Google Tag Manager, Tealium oder im Quellcode selbst installiert werden. Hier finden Sie eine kostenlose Anleitung zur Installation des Cookie Control SDK mit der Einwilligungsslösung von Cookie Information.

Wie bekomme ich Cookie Control SDK?

Buchen Sie ein Meeting mit einem unserer Compliance-Experten! Wir helfen Ihnen gerne beim Einholen von Einwilligungen vor dem Setzen von Cookies, und damit bei Ihrer DSGVO-Konformität.

Mit uns erhalten Sie die volle Kontrolle über Ihre Cookies!

Erfahren Sie mehr darüber, wie Cookie Information Ihr Unternehmen bei der Einhaltung der aktuellen Datenschutzgesetze unterstützen kann.

Cookieinformation Team