Die aktuellen Richtlinien für Cookies stammen aus der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation oder ePrivacy-Richtlinie (2002 – überarbeitet 2009), die auch als europäisches Cookie-Gesetz bekannt ist.
Die ePrivacy-Richtlinie besagt eindeutig, dass Websites in der EU die Einwilligung ihrer Benutzer (zu Cookies) einholen müssen, um Cookies auf deren Computern und Smartphones speichern zu können.
Es bedeutet in erster Linie, dass Sie, wenn Ihre Website Cookies (von Erst- oder Drittanbietern) einsetzt, dafür verantwortlich sind, Ihre Besucher in einem Cookie-Banner darüber zu informieren.
Gleichzeitig müssen Sie die Einwilligung Ihrer Besucher zu den auf Ihrer Website gesetzten Cookies einholen.
Die Einwilligungen müssen 5 Jahre lang sicher aufbewahrt werden und im Falle einer Kontrolle durch die Datenschutzbehörden vorgewiesen werden.
Denken Sie daran, dass die Anforderungen für die Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verschärft wurden.
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